Gute Nachrichten aus Österreich
Der VgH Österreich erklärt alle Lockdown-Nachfolge Verordnungen für verfassungswidrig!
Das hat Vorreiterfunktion und macht Hoffnung, dass das Recht auch bei uns greifen wird. Das Interessante an dem Urteil ist, dass es weiterreichend betrachtet alles was mit den Maßnahmen zusammenhängt infrage stellt. So ist auch das Tragen der Maske im öffentlichen Raum und in geschlossenen Räumen als verfassungswidrig erklärt worden. Jetzt fragt sich nur: Wie weit ist das ausdehnbar?
Nach meinem Rechtsverständnis müsste sich das auch auf das Tragen der Masken in Klassenräumen und beim Einkaufen in Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr beziehen. Geschlossener Raum ist geschlossener Raum, egal wo er sich befindet, ob es sich nun um ein Theater, ein Kino, einen Konzertsaal, eine Eisdiele oder ein Museum handelt.
Die Judikative müssen wir also noch nicht ganz abschreiben, ich hoffe, das Deutschland genauso entscheidet.